Eigenbedarf bedeutet, dass die Wohnung vom Vermieter für sich, Familienangehörige oder zum Hausstand zählende Personen benötigt wird. Jede Eigenbedarfskündigung muss vom Vermieter genau begründet werden. Zu den möglichen Gründen hierfür zählt beispielsweise die finanzielle Not des Vermieters oder dass er sie an einen Personenkreis geltend machen möchte, was für bestimmte enge Angehörige der Familie möglich
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